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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil Ihres Buchungsvertrages mit uns als dem Veranstalter Ihres Aufenthaltes im Panorama de Argao-Resort.


1. Abschluss des Buchungsvertrages

1.1. Mit Ihrer Anmeldung zu einer Beherbergung bei uns bieten Sie uns den Abschluss des Buchungsvertrages verbindlich an. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Übersendung der Buchungsbestätigung und der Rechnung zustande. An Ihr Angebot sind Sie 7 Tage gebunden. Sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung erhalten haben, erlischt Ihre Verpflichtung. Bitte überprüfen Sie die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit und weisen Sie uns ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen unverzüglich hin.

1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt mit der Buchungsbestätigung / Rechnung noch kein Vertrag zustande. Vielmehr stellt die Buchungsbestätigung / Rechnung nun ein Angebot von unserer Seite dar. An dieses Angebot sind wir 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann zum Beispiel durch eine Zahlung erfolgen.

1.3. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Buchungsbestätigung nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchung sofort bestätigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Buchungsbestätigung nicht antreten, müssen wir dies als kostenpflichtigen Rücktritt (siehe Ziffer 5) behandeln.


2. Bezahlung

2.1. Der Aufenthaltspreis, inklusive einer etwaigen Prämie für die Versicherung, ist sofort zur Zahlung fällig, sobald Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung zugestellt worden ist.

2.2. Können wir Ihre Buchungsanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir die von Ihnen eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

2.3. Wenn der vereinbarte Aufenthaltspreis trotz Fälligkeit auch nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Buchungsvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.


3. Leistungen und Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen und Preise sind die Leistungsbeschreibungen unserer Angebote, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung / Rechnung verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3.2. Ihre Aufenthalt beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der Buchungsbestätigung / Rechnung ausgeschriebenen Ankunfts- und Abreiseterminen.


4. Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Aufenthaltspreis im Falle einer nach Vertragsschluss eintretenden Erhöhung von Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder Änderungen der für den betreffenden Aufenthalt geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern.

Im Falle einer nachträglichen Änderung wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Buchungsvertrag zurückzutreten.


5. Rücktritt

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und damit von der Buchung des Aufenthaltes zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Angabe Ihrer Buchungs- / Rechnungsnummer erklärt werden. Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

5.2. Tritt der Reisende vom Buchungsvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, steht dem Veranstalter eine Rücktrittsentschädigung zu. Diese ist wie folgt:

Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Aufenthaltspreises;

ab 29 bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Aufenthaltspreises;

ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 75% des Aufenthaltspreises;

Nach diesem Zeitpunkt entfallen alle Rückerstattungsansprüche.


6. Umbuchung des Aufenthaltsarrangements

Eine Umbuchung des Aufenthaltsarrangements ist nur möglich, wenn der Veranstalter dieser schriftlich zustimmt.


7. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Aufenthaltspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss von entsprechenden Reiseversicherungen.


8. Rücktritt durch den Veranstalter

Muss der Veranstalter aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, von einem bestimmten Zeitraum betreffenden Buchungsvertrag zurücktreten, wird er dem Reisenden alternative Aufenthaltstermine anbieten. Kann oder will der Reisende eine dieser Alternativen nicht annehmen, wird der Veranstalter den bezahlten Aufenthaltspreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Reisenden bleiben ausgeschlossen.


9. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt bezeichnet ein von aussen kommendes, aussergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äusserste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.

Der Reisende kann den Buchungsvertrag kündigen, wenn ein Fall der sog. "höheren Gewalt" eintritt. Hierher gehören z.B. die Fälle eines Bürgerkrieges, schwere Schäden durch Erdbeben, eine Flutkatastrophe oder das verbreitete Auftreten lebensgefährlicher Krankheiten im Reisegebiet Cebu.

Liegt einer der genannten Fälle vor, darf der Reisende den Buchungsvertrag kündigen.


10. Gewährleistung

Treten während des Aufenthaltes Mängel auf, müssen diese dem Veranstalter angezeigt werden. Dem Veranstalter ist dann eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Veranstalter ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Der Reisende verpflichtet sich, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Nicht als Mängel im Sinne des Gesetzes gelten z.B. kleinere Störungen wie gelegentliche Stromausfälle, oder wetterbedingte Ausfälle oder Verschiebungen von Reiseleistungen.


11. Haftung

11.1. Die Grundleistungen des Veranstalters beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarte Beherbergung und Verpflegung.

Der Reisende erklärt mit der Annahme / Bezahlung des Buchungsvertrages, dass er sämtliche Anlagen des Veranstalters auf eigenes Risiko nutzt und den Veranstalter von jeglicher Haftung freistellt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anlagen wie Schwimmbad, Gartenanlagen und Fitnessraum. Der Reisende erklärt auch ausdrücklich, dass er Bootsfahrten, Tauchgänge, Wanderungen, Trekking-Touren sowie Autofahrten in Mietwagen mit oder ohne Fahrer auf eigenes Risiko antritt und durchführt und den Veranstalter von jeglicher Haftung freistellt. Wir empfehlen, den persönlichen Versicherungsschutz aller Reisenden betreffend Körper- und Sachschäden den Reiseumständen und den Ansprüchen der Reisenden zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

11.2. Der Reisende erklärt auch ausdrücklich, dass alle mit ihm reisenden Erwachsenen und Minderjährigen ebenso von der Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden ausgeschlossen sind.

11.3. Dieser generelle Ausschluss der Haftung der Veranstalters basiert auf der Tatsache, dass es dem Veranstalter nicht möglich ist, Aktivitäten des Reisenden und seiner Mitreisenden zu beeinflussen, zu überwachen und zu sichern. Die gebotene Vorsicht und Umsicht und die Verantwortung dafür liegt deshalb allein beim Reisenden.


12. Gepäck

Für persönliches Gepäck und Ausrüstungsgegenstände, das der Reisende mitbringt, ist er, besonders auch auf Ausflügen, selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters bei Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen.


13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der Philippinen sind unbedingt zu beachten, denn der Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich, sofern der Reisende im Besitz eines von diesen Staaten ausgestellten Passes bzw. Personalausweises ist. Sollte der Reisende nicht im Besitz eines solchen Reisepasses sein, muss er oft andere Bestimmungen beachten. Diese können beim zuständigen Konsulat erfragt werden. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang erforderlicher Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.


14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Alle Einzelheiten unserer Angebote entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.2. Mit der Veröffentlichung eines Angebotes verlieren alle früheren Publikationen ihre Gültigkeit.

14.3. Der Veranstalter haftet nicht für Schreib-, Druck- und Rechenfehler in seinen Angeboten. Darüber hinaus entfaltet die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf einer irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten (insbesondere Preisen) beruht, keine Wirkung.

14.4. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

14.5. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
 


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